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Erscheinung:10.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Defi-tradexpert.com: BaFin ermittelt gegen Defi-Tradexpert

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website defi-tradexpert.com. Über die Website betreibt die Defi-Tradexpert ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Gegen die Betreiber wurden Ermittlungen aufgenommen.

Der BaFin liegen Hinweise vor, dass die Betreiber über Messengerdienste gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger anschreiben und dazu bewegen, über ihre Website in Kryptowährungen zu investieren.

Die BaFin rät: Seien Sie daher misstrauisch, wenn unbekannte Kontakte Ihnen über Messengerdienste Anlageangebote schicken.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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