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Erscheinung:10.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Bithelper GmbH, Hamburg – BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Die Finanzaufsicht (BaFin) warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot der Bithelper GmbH mit angeblichen Sitz in Hamburg einzugehen. Die Tätigkeit wird über die Website bithelper.tech angeboten und soll im Home-Office durchgeführt werden.

Die Tätigkeit besteht darin, Bankkonten zu eröffnen. Auf diesen Konten werden anschließend Gelder entgegengenommen und an Dritte weitergeleitet. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.

Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen.

Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Arbeitssuchenden empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

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