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Erscheinung:08.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz LC-Markt LTD: BaFin warnt vor Website lc-markt.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website lc-markt.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die LC-Markt LTD, mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“. Die Website lc-markt.com ist dieser Plattformreihe ebenfalls zuzurechnen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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