Erscheinung:08.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz FinInsider: BaFin warnt vor Website fininsider.ai
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website fininsider.ai. Nach ihren Erkenntnissen bietet die FinInsider dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Es gibt Hinweise darauf, dass FinInsider sich weiterer Unternehmen bedient, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Diese locken zunächst mit dem Angebot von Online-Trading-Kursen. Interessierte werden dann ungefragt an FinInsider weitervermittelt. FinInsider bietet keine Online-Schulungen, sondern unerlaubt Finanzdienstleistungen an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.