Erscheinung:27.06.2024, Stand:geändert am 21.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte LFP Global FZCO: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an und bestellt Abwickler
Ergänzende Hinweise vom 21.02.2025:
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. und 14. Februar 2025 angeordnet, dass neben der am 31. Mai 2024 adressierten LFP Global FZCO und dem am 31. Mai 2024 adressierten Herrn Alexander Dralle nunmehr auch Herr Fabian Sören Jedmin, wohnhaft Hamburg, und Herr Carino Mohrdieck, wohnhaft in Elmshorn, das unerlaubt betriebene Investmentgeschäft betreffend das Anlageprodukt „Lexmo Investment“ unverzüglich abwickeln müssen.
Darüber hinaus hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet, dass die Herren Fabian Sören Jedmin und Carino Mohrdieck auch das von ihnen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“ unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln haben.
Um die Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts und des Einlagengeschäfts sicherzustellen, hat die Finanzaufsicht BaFin auch insoweit Herrn Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann zum Abwickler bestellt (vgl. die Angaben in der Meldung vom 27.06.2024).
Die Bescheide der BaFin vom 13. und 14. Februar 2025 sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Ergänzende Hinweise vom 19.09.2024:
Der Finanzaufsicht BaFin ist bekannt worden, dass die LFP Global FZCO bzw. deren Hinterleute aktuell mit Falschbehauptungen an Anlegerinnen und Anleger herantreten.
Die BaFin stellt aus diesem Grund Folgendes klar:
Entgegen anderslautenden Behauptungen:
- hat die LFP Global FZCO keine Vermögenswerte zur Abwicklung an den von der BaFin bestellten Abwickler übertragen.
- hat die BaFin keine Internetdomains der LFP Global FZCO gelöscht. Vielmehr hat der IT-Dienstleister der LFP Global FZCO die Zusammenarbeit aufgrund der Veröffentlichung der BaFin vom 27. Juni 2024 eingestellt.
gibt es keine Verständigung zwischen der BaFin bzw. dem von ihr bestellten Abwickler und der LFP Global FZCO über Modalitäten der Abwicklung. Die von der LFP Global FZCO angebotene „Direkte Abwicklung über LFP Global“ umgeht den bestellten Abwickler und widerspricht den BaFin-Anordnungen vom 31. Mai 2024.
Demnach dürfen die LFP Global FZCO und Alexander Dralle die unerlaubten Investmentgeschäfte nicht eigenverantwortlich abwickeln. Beide haben sich als aufsichtsrechtlich unzuverlässig erwiesen. Anlegerinnen und Anleger können sich an den bestellten Abwickler wenden.
Ursprüngliche Meldung vom 27.06.2024:
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Mai 2024 angeordnet, dass die LFP Global FZCO, mit Sitz in Dubai, und Alexander Dralle, wohnhaft in Groß Nordende, ihr unerlaubt betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln müssen. Um dies sicherzustellen, hat die BaFin einen Abwickler bestellt. Ebenfalls untersagte sie Fabian Sören Jedmin, wohnhaft in Hamburg, den Vertrieb der unerlaubten Investmentgeschäfte der LFP Global FZCO.
Dralle vertrieb ein Investmentvermögen namens „LEXMO-Investment“ über wechselnde Gesellschaften – zuletzt über die LFP Global FZCO, mit Sitz in Dubai. Er versprach Anlegerinnen und Anlegern, ihre Gelder gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zu investieren, unter anderem in Devisenhandel, Differenzgeschäfte und Aktien.
Am Ende der jeweils einjährigen Vertragslaufzeit wurde den Anlegerinnen und Anleger nahegelegt, das eingesammelte Kapital mitsamt zwischenzeitlich angeblich realisierten Gewinnen stehenzulassen und in ein Anschlussinvestment zu überführen. Damit betreiben Dralle und die von ihm geleitete LFP Global FZCO Investmentgeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin.
Ebenso untersagte die BaFin Jedmin am 31. Mai den Vertrieb unerlaubter Investmentvermögensanteile. Jedmin hat das inländische Vertriebsnetz maßgeblich aufgebaut und geleitet, über das Dralle unter wechselnden Gesellschaften die „LEXMO-Investments“ vermarktete.
Zum Abwickler hat die BaFin
Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann
c/o GÖRG Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter GbR
Schillerstraße 18
18055 Rostock
bestellt.
Er führt zunächst eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durch. Sollte das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um das unerlaubte Investmentgeschäft von Dralle und der LFP Global FZCO abzuwickeln, kann der Abwickler Insolvenzanträge stellen.
Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.