Erscheinung:03.06.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz pom-oc.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der POM-OC. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website pom-oc.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Kreditgeschäfte, an. Eine POM-OC wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.