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Erscheinung:03.06.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz KryptoEU: Die BaFin warnt vor kryptoeu.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kryptoeu.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Zusammenhang mit einem von der BaFin beaufsichtigten Kryptoverwahrer besteht.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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