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Erscheinung:28.05.2024, Stand:geändert am 19.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz apheliumtrade.com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website apheliumtrade.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die Seite ist in verschiedenen Sprachen abrufbar. Der Betreiber tritt darin unter den Bezeichnungen Aphelium Trade Cyprus Ltd oder Aphelium Trade Ltd sowie unter Aphelium Trade UK Limited auf.

Er behauptet, in Großbritannien durch die FCA (Financial Conduct Authority), in Zypern durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und in Deutschland durch die BaFin autorisiert zu sein. Dies trifft nicht zu. In diesem Zusammenhang liegt teilweise ein Identitätsmissbrauch zulasten britischer Unternehmen vor.

Wie der BaFin bekannt geworden ist, tritt der Betreiber inzwischen unter der völlig identischen Website aphelium-trade.com auf.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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