Erscheinung:21.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Angeboten der International Invest Group
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der International Invest Group. Ihren Erkenntnissen zufolge, bietet das Unternehmen mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main auf seiner Website interinvestgrp.net ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website können angeblich Handelskonten eröffnet werden, über die Geschäfte mit Devisen, Kryptowerten, Indizes und Waren abgewickelt werden können.
Darüber hinaus wenden sich Mitarbeitende von International Invest Group auch per E-Mail an Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten mit gefälschten Zertifikaten, bei der BaFin registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.