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Erscheinung:16.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Prime Office Hanau GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Sachbearbeiter/in, Bürokoordinator/in und Process-Tester in der Verwaltung im Home-Office“ anzunehmen, das angeblich von der Prime Office Hanau GmbH stammt. Das Jobangebot zielt auf eine Weiterleitung von Geldern über Konten der Arbeitssuchenden ab. Es wird auf den Websites clever-job.com und karriere-remote.com veröffentlicht. Die Prime Office Hanau GmbH, mit Sitz in Pöcking, hat entsprechende Stellenanzeigen nicht veranlasst und betreibt auch nicht die Websites clever-job.com oder karriere-remote.com. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Zum Hintergrund:

Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen. Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Arbeitssuchenden empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

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