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Erscheinung:16.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Angeboten der Algo Pro Version

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Algo Pro Version. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website algoproversion.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website können angeblich Handelskonten eröffnet werden, über die Geschäfte mit Devisen, Aktien, Indizes, Metalle und Kryptowährungen abgewickelt werden können.

Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Algo Pro Version auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.


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