Erscheinung:13.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz vipsmarkets.net: BaFin ermittelt gegen Vipsmarkets
Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten der Vipsmarkets. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website vipsmarkets.net, telefonisch und per Email ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Dabei wirbt Vipsmarkets mit einer BaFin-Zulassung. Diese gibt es nicht. Eine Vipsmarkets wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Vipsmarkets betrieb zuletzt die Website vipsmarkets.com. Vor dieser hatte die BaFin bereits am 22. Januar 2024 gewarnt. Die Websites sind inhaltlich vollständig identisch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.