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Erscheinung:19.04.2024, Stand:geändert am 19.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Websites eastcapital.io und eastcapital.cc

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Websites eastcapital.io und eastcapital.cc. Sie erbringen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie eine Handelsplattform für Kryptowerte und die Vermögensverwahrung an.

Der Verdacht bezieht sich nicht auf die East Capital Asset Management Aktiebolag im schwedischen Stockholm. Diese steht in keiner Verbindung mit den Websites eastcapital.io und eastcapital.cc.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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