Erscheinung:17.04.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch zu Lasten der Blockchain Consulting GmbH
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Angeboten der in München ansässigen Blockchain Consulting GmbH. Unbekannte Täter nutzen unberechtigt deren Unternehmensnamen und kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch oder per E-Mail. Es besteht der Verdacht, dass sie Zahlungsdienste erbringen.
Die Täter machen das Angebot, die Auszahlung von angeblichen Trading-Gewinnen zu ermöglichen oder Schäden auszugleichen, die zuvor bei Investitionen auf betrügerischen Handelsplattformen entstanden sind. Sie versuchen dabei, Verbraucherinnen und Verbraucher zu Zahlungen für vorab zu leistende „Steuern“ oder „Gebühren“ zu bewegen. Nach Erkenntnissen der BaFin handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.