BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:05.04.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Erneuter Identitätsdiebstahl: BaFin warnt auch vor Website digital-assets.pro

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website digital-assets.pro. Die Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die BaFin hatte bereits am 15. Dezember 2023 vor der nahezu identischen Website assets-hal.digital gewarnt, die mittlerweile inaktiv ist.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback