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Erscheinung:22.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz PBT Consulting GmbH: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der im schweizerischen Dübendorf ansässigen PBT Consulting GmbH mit Bescheid vom 18. März 2024 angeordnet, die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland sofort einzustellen.

Das Unternehmen empfiehlt Kundinnen und Kunden den Kauf bestimmter Aktien. Zudem bietet es an, seine Kundschaft zu einem späteren Zeitpunkt auch über vorteilhafte Gelegenheiten zum Verkauf dieser Aktien zu informieren.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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