Erscheinung:07.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz bitcoinbuyer-app.com: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Buyer. Deren Betreiber bieten auf der Website bitcoinbuyer-app.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dort können deutsche Kundinnen und Kunden Handelskonten eröffnen, über die sie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) in Kryptowährungen abwickeln können. Die BaFin hat bereits mit Bescheid vom 26. Januar 2022 die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.