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Erscheinung:17.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz bitdach.com: BaFin warnt vor BITDACH

Die BaFin verdächtigt die Betreiber der Website bitdach.com, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die Betreiber treten lediglich als BITDACH und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Auf der Website wird eine Geschäftsadresse in München angegeben. BITDACH behauptet, eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu haben. Das ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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