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Erscheinung:21.12.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor angeblicher Steubing AG Wertpapierhandelsbank

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblichen Steubing AG Wertpapierhandelsbank. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne Erlaubnis Wertpapiere zum Kauf anbieten. Dabei erwecken sie den Eindruck, es bestehe ein Zusammenhang mit der von der BaFin beaufsichtigten Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister. Das ist falsch. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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