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Erscheinung:18.12.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz northern-investment.de: BaFin warnt vor Northern Investment

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Northern Investment“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen auf seiner Website northern-investment.de und per E-Mail ohne Erlaubnis verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage an. Dazu gehört unter anderem die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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