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Erscheinung:15.12.2023, Stand:geändert am 27.02.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Clever-Business GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die in Handewitt ansässige Clever-Business GmbH sowie deren Geschäftsführer ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen. Sie haben dafür keine Erlaubnis.

Die Clever-Business GmbH bot bis September 2022 die Teilnahme am „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an. Dabei konnten Anlegerinnen und Anleger Warenpakete erwerben. Das Unternehmen versprach, mindestens den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen vom 15. Juni 2023 verpflichten die Clever-Business GmbH und ihren Geschäftsführer, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar und bestandskräftig.

Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche ist Aufgabe der Gerichte

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Sie entscheidet nicht, welche zivilrechtlichen (vertraglichen oder außervertraglichen) Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen, die unerlaubte Bankgeschäfte betreiben, und Anlegerinnen und Anlegern bestehen. Das ist Aufgabe der Zivilgerichte.

Anlegerinnen und Anleger, die mit Rückzahlungsforderungen von solchen Betreibern konfrontiert werden, sollten sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen. Das gilt auch, wenn sie denken, dass es durch ein unerlaubtes Bankgeschäft bzw. dessen Rückabwicklung zu ungerechtfertigter Bereicherung kommt oder Schäden entstehen. Die BaFin leistet hierzu keine Rechtsberatung.

Anlegerinnen und Anleger können sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden, wenn sie Anhaltspunkte für mögliche Straftaten haben.

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