BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:30.11.2023, Stand:geändert am 19.12.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Bybitprofit.com und bybitprofit.io: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites bybitprofit.com und bybitprofit.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf den Websites bezeichnet er sich lediglich als Bybitprofit und nennt keine Rechtsform. Auch Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum fehlen. Zudem sind die Websites nahezu identisch mit den Websites equityexperts.pro und bitinvesting8.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.

Wer Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Aktualisierung:

Der Betreiber der Website bybitprofit.com bietet seine Finanz- und Wertpapierdienstleistungen mittlerweile auch über die Website bybitprofit.io an.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback