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Erscheinung:24.11.2023, Stand:geändert am 24.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor den Websites bankkesh.com und paybackltd.com

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website bankkesh.com ohne Erlaubnis insbesondere Bank- und Zahlungsdienstleistungen an. Die Betreiber der Website paybackltd.com bieten in diesem Zusammenhang ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Geschädigte, die bei früheren, betrügerischen Kapitalanlagen Geld verloren haben, unaufgefordert von der Gesellschaft PayBack LTD kontaktiert werden. Die PayBack LTD lockt die Geschädigten mit der Aussicht, verlorengegangenes Kapital wieder zurück zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen sie ein Konto auf der Website bankkesh.com eröffnen.

Auf der Website paybackltd.com fällt auf, dass ihr Betreiber dort sowohl unter der Firmierung PayBack LTD als auch unter Moneyback Ltd bzw. Money Back LTD auftritt. Die BaFin betont, dass die israelische Gesellschaft Money Back Ltd, die unter dem Markennamen Payback auftritt und die Website payback-ltd.com betreibt, in keinerlei Beziehung zu der Website paybackltd.com und den dort genannten Betreibern steht. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der israelischen Gesellschaft vor. Zu der Website bankkesh.com besteht ebenfalls keine Verbindung.

Der Betreiber der Website bankkesh.com verwendet dort ohne Nennung einer Rechtsform lediglich die von dem Domainnamen leicht abweichende Bezeichnung „Bankesh“. Gegenüber Kundinnen und Kunden erklärt er, „BankKesh“ sei ein Markenname der „KESHCITY LIMITED“, die in London, Vereinigtes Königreich, ansässig sei.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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