Erscheinung:23.11.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz profiton.pro: BaFin ermittelt gegen Profiton
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Profiton. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz-dienstleistungen auf seiner Website profiton.pro an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.