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Erscheinung:09.11.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz finnexbot.com: BaFin ermittelt gegen FinnexBot und warnt vor Identitätsmissbrauch

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finnexbot.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website behaupten die Betreiber, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei. Es wird dabei auf die „FINEX CAPITAL M LLP“ verwiesen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) registriert ist. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht keine Verbindung zwischen den Unternehmen. Der Registrierungshinweis wird missbräuchlich genutzt und soll Seriosität vortäuschen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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