BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:08.11.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz coinmetamask.com: BaFin dehnt Ermittlungen gegen Metamask EU aus

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor der Metamask EU. Ihr liegen Erkenntnisse vor, wonach das Unternehmen nunmehr auch über die Website coinmetamask.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht nach wie vor keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich weiterhin um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten, ansässigen Unternehmens.

Die BaFin hat bereits am 12. September 2023 vor der Metamask EU und der Website coinsmetamask.com (Hervorhebung durch BaFin) gewarnt. Die Websites coinsmetamask.com und coinmetamask.com sind vollkommen identisch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback