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Erscheinung:06.11.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz fintechmarket-consulting.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website fintechmarket-consulting.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die Betreiber der Website nennen eine angebliche Geschäftsadresse in Steyr, Österreich. Zudem verweisen sie u. a. auf eine vorgebliche Regulierung der Fintech Market PLC durch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft nicht zu; vielmehr hat die FCA bereits am 6. Januar 2023 vor „Fintech Market“ gewarnt.

Zudem geben die Betreiber der Website an, dass fintechmarket-consulting.com durch eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ FISEU beaufsichtigt wird. Die BaFin hat bereits am 10. Februar 2023 gewarnt, dass FISEU keine Aufsichtsbehörde ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angebote oder Aufforderungen ablehnen, die auf die FISEU als Aufsichtsbehörde Bezug nehmen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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