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Erscheinung:12.09.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Metamask EU

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Metamask EU. Sie hat Erkenntnisse, wonach das Unternehmen über die Websites metamaskprox.com, coinsmetamask.com, meta-maskupx.com und ex-metamask.cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten ansässigen Unternehmens.

Auf den vier weitestgehend identischen Websites wird kein Unternehmenssitz, und kein Impressum angegeben. Die Metamask EU hat in der Vergangenheit ebenfalls die Websites metamaskeux.com, libredating.com und metamaskeu.com betrieben.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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