Erscheinung:04.08.2023, Stand:geändert am 25.08.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz blocknox.net/blocknox.co.uk/blocknox.live: BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Websites
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Websites blocknox.net, und blocknox.co.uk und blocknox.live. Über diese Websites bieten die Betreiber eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Sie behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.
Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der blocknox GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat und für die Handelsplattformen BISON und BSDEX Kryptowerte verwahrt. Die blocknox GmbH, die Handelsplattformen BISON und BSDEX stehen in keiner Verbindung mit der Website blocknox.net, oder blocknox.co.uk oder blocknox.live.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.