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Erscheinung:11.07.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Revolt211.online: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website Revolt211.online. Darüber bieten unbekannte Betreiber mit angeblichem Geschäftssitz in Dombühl ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an, wie etwa den Abschluss von Sparverträgen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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