Erscheinung:27.06.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz prive.finance: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website prive.finance. Unbekannte Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.