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Erscheinung:15.06.2023, Stand:geändert am 18.08.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz ga-te.vip, ga-te.cc und ga-te.top: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Websites ga-te.vip, ga-te.cc und ga-te.top. Sie werden verdächtigt, dort unerlaubt Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Kontaktaufnahme zu potenziellen Opfern erfolgt bei privaten Chats über Social Media-Plattformen. Anschließende Einzahlungen nehmen die Betreiber in Kryptowährungen entgegen. Dies führt zu einer Verschleierung der Geldflüsse.

Der Betreiber geben auf den Websites keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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