BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:05.06.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Pro Sachwerte Invest GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Pro Sachwerte Invest GmbH mit Bescheid vom 14. Februar 2023 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Die in Neu-Isenburg ansässige Pro Sachwerte Invest GmbH hat Anlegerinnen und Anlegern angeboten, Gelder aus gekündigten Lebensversicherungsverträgen oder Vermögensanlagen bei ihr anzulegen. Sie hat damit unbedingt rückzahlbare Anlegergelder in einem Umfang angenommen, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Sie betreibt somit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz).

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung vom 14. Februar 2023 verpflichtet die Pro Sachwerte Invest GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig und von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback