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Erscheinung:31.05.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz rpm-pros.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website rpm-pros.com. Der bislang unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung RPM-Pros auf und bietet dort ohne Erlaubnis den Handel mit Finanzinstrumenten an. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz oder die Geschäftsadresse des Betreibers.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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