Erscheinung:16.05.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz invincogmbh.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website
Die BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website invincogmbh.de. Diese stellen die Website als Handelsplattform für Aktien, Devisen, Rohstoffe, Indizes und Kryptowerte dar. Dabei erwecken sie den Anschein, dass es sich um eine Website der in Düsseldorf ansässigen Invinco GmbH (i.L.) handelt. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.