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Erscheinung:28.04.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Website ditrecta.com: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website ditrecta.com. Die BaFin hat den Verdacht, dass dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber fordern Kundinnen und Kunden auf, über die Website Kryptowährungen zu investieren.

Die Betreiber gehen wie folgt vor: Kundinnen und Kunden werden zunächst über soziale Medien unaufgefordert kontaktiert. Nachdem ein gewisses Vertrauen aufgebaut wurde, werden sie angehalten, auf der Website Kryptowährungen zu investieren. Diese hatten die Kundinnen und Kunden zuvor auf Anraten der Betreiber über andere Handelsplattformen erworben.

Die Website enthält kein Impressum und keine Angaben zum Betreiber.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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