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Erscheinung:25.04.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Website ustmarkets.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass der Betreiber der Website ustmarkets.com keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Als Betreiber der Website wird die UST Management Ltd angegeben.

Zum Hintergrund:

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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