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Erscheinung:17.04.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Website de-trader.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass der Betreiber der Website de-trader.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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