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Erscheinung:14.03.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte FGI Finance: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Webseite fgi-finance.com

Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass die Gesellschaft FGI Finance Verbraucherinnen und Verbrauchern u.a. Aktien anbietet, ohne eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen. Auf ihrer Website fgi-finance.com stellt sich die FGI Finance als Vermögensverwalterin dar. Als Geschäftsadresse gibt sie in Deutschland die Poststraße 33, 20354 Hamburg, sowie weitere Anschriften im Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Panama an.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Die BaFin rät daher Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen

Zum Hintergrund:

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Einige Unternehmen machen solche Angebote jedoch, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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