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Erscheinung:14.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz captrader.financial: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Plattform captrader.financial keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind insbesondere nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.

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