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Erscheinung:09.02.2023, Stand:geändert am 09.03.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte Maximus Finance, London, Vereinigtes Königreich: BaFin ordnet Einstellung der Anlagevermittlung und der Finanzportfolioverwaltung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Maximus Finance mit Bescheid vom 9. Februar 2023 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung einzustellen.

Das Unternehmen ruft unaufgefordert Personen mit Wohnsitz in Deutschland an und spricht dabei Empfehlungen hinsichtlich des Erwerbs von Aktien aus. Dabei bezieht es sich auf einen bevorstehenden Börsengang (Initial Public Offering – IPO), nennt den Preis pro Aktienstückzahl und verspricht Kundinnen und Kunden eine profitable Anlage. Anschließend vermittelt Maximus Finance sie an die Internationale Beratungs GmbH (siehe Warnmeldung). Infolge dessen kommt es zum Abschluss von Kaufverträgen über die Veräußerung der Aktien.

Ferner gibt Maximus Finance auf seiner Website maximus-finance.com an, 7 Milliarden Euro an Anlagevermögen zu verwalten und bezeichnet sich selbst als Vermögensverwalter. Außerdem wirbt das Unternehmen mit Sicherheit für Anleger und seine Portfolien.

Die Einstellungsanordnung vom 9. Februar 2023 verpflichtet das Unternehmen, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (09.03.2023):

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und mittlerweile bestandskräftig.

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