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Erscheinung:09.02.2023, Stand:geändert am 09.03.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte Equinox Investors, London, Vereinigtes Königreich: BaFin ordnet Einstellung der Anlagevermittlung und der Finanzportfolioverwaltung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Equinox Investors mit Bescheid vom 9. Februar 2023 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung einzustellen.

Das Unternehmen ruft unaufgefordert Personen mit Wohnsitz in Deutschland an und spricht dabei Empfehlungen hinsichtlich des Erwerbs von Aktien aus. Anschließend vermittelt Equinox Investors die Kundinnen und Kunden an die Internationale Beratungs GmbH (siehe Warnmeldung). Infolge dessen kommt es zum Abschluss von Kaufverträgen über die Veräußerung der Aktien.

Ferner gibt Equinox Investors auf seiner Website equinoxinvestors.com an, ein Vermögensverwalter zu sein. Das Unternehmen informiert dort, dass es für die Zusammensetzung der Kundenportfolios unter anderem aus Anleihen-, Aktien- und Geldmarktprodukten auswählt.

Die Einstellungsanordnung vom 9. Februar 2023 verpflichtet das Unternehmen, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (09.03.2023):

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und mittlerweile bestandskräftig.

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