Erscheinung:06.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website toncoins-pro.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website toncoins-pro.com, der auf der Seite ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung TonCoins-Pro auftritt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Als Kontaktmöglichkeit nennt der Anbieter auf seiner Seite unter anderem eine Geschäftsadresse in Wien, Österreich. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“) wird hingegen eine Anschrift in London, Vereinigtes Königreich, angegeben.
Die Inhalte auf der Website toncoins-pro.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.