Erscheinung:26.01.2023, Stand:geändert am 14.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz reluxinvest.com: BaFin ermittelt gegen Relux Investment PLC
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Relux Investment PLC mit angegebenem Geschäftssitz in Brüssel, Belgien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Relux Investment PLC gibt vor, mit in Deutschland lizensierten Instituten zusammen zu arbeiten. Dies trifft nicht zu. Die Inhalte auf der von Relux Investment PLC betriebenen Website reluxinvest.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.