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Erscheinung:25.01.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Handelsplattform cfdplanet.com: BaFin ermittelt gegen den verantwortlichen Betreiber

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform cfdplanet.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich selbst ohne Nennung einer Rechtsform lediglich als CFD Planet bezeichnet und mit einem Geschäftssitz in der Schweiz auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. In den Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen auf estnisches Recht.

Die Inhalte auf der Website cfdplanet.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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