Erscheinung:28.11.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Crypto Trading Growth: Betreiberin der Website cryptotradinggrowth.com ist nicht von der BaFin zugelassen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass sie der Crypto Trading Growth keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte der Website cryptotradinggrowth.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die vermeintliche Handelsplattform für Kryptowerte, die Crypto Trading Growth mit angeblichem Sitz im World Trade Center Dresden, unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Das Unternehmen wirbt damit, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies trifft nicht zu.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.