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Erscheinung:25.11.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte eureka-mittel.com: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass EUREKA MITTEL respektive EUREKA MITTEL Private Money Lender mit angegebenem Geschäftssitz in Rosslare Harbour, Irland, welche die Website eureka-mittel.com betreibt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Darlehen in Deutschland ausreicht, ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Mit einer grundsätzlichen Warnung weist die BaFin auf Praktiken unseriöser Kreditvermittler hin.

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