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Erscheinung:21.11.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Identitätsmissbrauch zulasten der Quantumrock Capital GmbH: BaFin warnt vor Handelsplattform quova.io

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Quova Group AG noch die Quova Technologies GmbH eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Eigenen Angaben zufolge betreibt eine bzw. betreiben beide Gesellschaften gemeinschaftlich die Handelsplattform quova.io. Dort wird ein vorgeblicher Geschäftssitz in Leatherhead, Vereinigtes Königreich, genannt. Es liegen Hinweise vor, dass die Unternehmen zuvor auch eine Plattform unter der Website quova.de betrieben haben. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig eine Verbindung zu dem von der BaFin beaufsichtigten Institut Quantumrock Capital GmbH konstruiert. Die BaFin betont, dass diese Behauptung nicht zutrifft; vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Quantumrock Capital GmbH.

Die Inhalte der Internetpräsenz quova.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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