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Erscheinung:08.08.2022, Stand:geändert am 07.10.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte E3 Solar Finance/e3solfin.com: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels und der Drittstaateneinlagenvermittlung an

Die BaFin hat E3 Solar Finance (auch als E3SolarFinance bekannt), London, Großbritannien, mit Bescheid vom 8. August 2022 aufgegeben, den ohne Erlaubnis erbrachten Eigenhandel und die unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung sofort einzustellen.

Das Unternehmen unterhält die Website e3solfin.com und bietet Kundinnen und Kunden Aktien aus eigenen Beständen an. Den Transaktionen legt das Unternahmen deutschsprachige „Aktienkaufverträge“ zugrunde. Die Kaufpreiszahlungen überwiesen Kunden auf Konten in Großbritannien, erhalten jedoch im Gegenzug keine Aktien. Darüber hinaus vermittelt das Unternehmen Festgeldkonten in Großbritannien.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) und die Drittstaateneinlagenvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandkräftig.

Aktualisierung (07.10.2022):

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und mittlerweile bestandkräftig.

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