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Erscheinung:03.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform „FinanceX“: BaFin ermittelt gegen die Big Box Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Big Box Ltd., Betreiberin der Handelsplattform „FinanceX“, angeboten über die Webseite financex.info/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Dem Internetauftritt kann eine Geschäftsadresse in St. Vincent und den Grenadinen entnommen werden. Bei der Adresse handelt es sich um ein Business Center. Dieses gibt auf seiner Website an, zahlreiche Beschwerden über die „Suite 305“, angeblich die Büroeinheit der Big Box Ltd., erhalten zu haben.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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